Einladung Allgemeines Kreisgruppentreffen / Kreisvorstand mit Ortsgruppen/Aktiven
April 2021: Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen können leider weiterhin keine allgemeinen Kreisgruppentreffen als Präsenzveranstaltung stattfinden.
Termin bitte vormerken / bisherige `Delegiertenversammlung´ nach der alten Satzung
· Dienstag, den 26.11.2019 um 19:00 Uhr
· Lohgerberei, Große Str. 3a, 49439 Steinfeld
Wichtigste Themen u.a.: Vereinsregularia, Rechenschaftsbericht mit Entlastung des Vorstands für Haushaltsjahr 2018; Nachwahl zum Kreisvorstand: Kreisjugendwart/in ist vakant; redaktionelle Änderung/Richtigstellung von einem kleinen Passus in der Vereinssatzung 2018; Berufung von Beisitzern und Beauftragten.
Eine separate Einladung erfolgt fristgerecht u.a. über eine sog. Vereinsmitteilung in der Oldenburgischen Volkszeitung. Zusätzlich laden wir u.a. in einem der nächsten Infobriefe ein.
Der aktuelle Kreisvorstand (von links):
Christoph Janku (Kreiskassenwart), Ludger Frye (Kreisvorsitzender), Jutta Alberts (Kreisschriftführerin) und Dr. Donal Murphy-Bokern (stellvertretender Kreisvorsitzender)
Foto: Taphorn/NABU
STEINFELD, den 01.12.2018 Die Delegiertenversammlung 2018 der NABU (Naturschutzbund Deutschland) Kreisgruppe Vechta e.V. hat sich am 29.11.2018 mit überwältigender Mehrheit eine ganz neue Satzung gegeben; dieser Kreisverband im NABU umfasst alle NABU-Gruppen im Landkreis Vechta. Künftig wird es statt Delegierten- dann Mitgliederversammlungen als höchstes Beschlussgremium des Vereins geben. Der Vereinsname und die Ämterbezeichnungen wurden etwas modifiziert und auch die Vereinsstrukturen und Verantwortlichkeiten sind nunmehr klarer geregelt.
Die neue Satzung beruht weitgehend auf der Satzungsneufassung vom Bundes- und Landesverband und wurde vorab vom Landesverband freigegeben. Die Kreisgruppe ist die erste Untergliederung in Niedersachsen, die diese neue Satzung in dieser Form übernommen hat. Damit ist ein weiteres Versprechen des neuen Kreisvorstandes nach der Neuwahl 2017 umgesetzt worden, um eine Neuaufstellung und Neuausrichtung des Vereins substanziell voran zu bringen.
Aus: Oldenburgische Volkszeitung, Vechta, vom 22.09.2018, Seite 22
Hinweise zur NABU-Mitgliederversammlung am 24.10.2018 (Bitte Terminverlegung beachten!)
Der zunächst geplante Termin einer Mitgliederversammlung am 25.09.2018 musste leider aus wichtigem Grund um einen Monat verschoben werden. Das bitten wir zu entschuldigen.
Um das Delegierten-Wahlverfahren für die satzungsgemäßen Delegiertenversammlungen der Kreisgruppe Vechta e.V. des Naturschutzbund Deutschland (NABU) transparent durchzuführen, wird hiermit zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Alle NABU-Mitglieder im Landkreis Vechta sind dabei aufgefordert, die Delegierten für die Delegiertenversammlungen der Jahre 2018 und 2019 zu wählen.
Die entsprechende Einladung erfolgt auch am 22.09.2018 als sog. Vereinsmitteilung in der Oldenburgischen Volkszeitung (Vechta), die für diesen Zweck zugleich das offizielle Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Vechta darstellt (Abdruck siehe oben).
Zu TOP 2 Delegiertenwahlen
Zur Vorbereitung der Wahllisten sind bis zum Stichtag 10.10.2018 alle Delegiertenkandidaten dem Vorstand der Kreisgruppe Vechta schriftlich mitzuteilen.
Alle Kandidaten sind formlos bis zum oben genannten Stichtag zu melden:
· per E-Mail: Verein@NABU-Kreisgruppe-Vechta.de
oder
· per Brief: NABU Kreisgruppe Vechta e.V., c/o Ahornstr. 13, 49393 Lohne
Wer darf Kandidatenvorschläge melden oder Delegiertenkandidat sein?
Alle Delegierten müssen NABU-Mitglieder sein mit a) Meldeadresse im Landkreis Vechta oder mit b) Zuordnung zur Kreisgruppe Vechta e.V. (NABU-Gruppen-Nr. 400099). Anhand der verfügbaren Mitgliederliste, die der NABU Deutschland regelmäßig bereit stellt, wird dann vorab eine entsprechende Prüfung vorgenommen und eine alphabetische Gesamtkandidatenliste erstellt.
c) Die jeweilige E-Mail zum Kandidatenvorschlag sollte nach Möglichkeit bei der Meldung ebenfalls mitgeteilt werden, da der E-Mail-Verteiler weiterhin Lücken aufweist und künftige Delegierte bevorzugt über E-Mail erreichbar sein sollten. Derzeit ist der vereinseigene E-Mailverteiler noch im Neuaufbau nach den strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung.
d) Sollten Delegiertenkandidaten am Tage der Mitgliederversammlung verhindert sein, müssen diese zuvor sowohl 1. ihre Kandidatur- sowie 2. ihre Annahmebereitschaft der Wahl schriftlich erklärt haben. Ansonsten werden sie zur Wahl nicht zugelassen.
Gewählt sind die Kandidaten entsprechend der Stimmenzahl. Bis zu max. 49 Delegierte sind nach dem Delegiertenschlüssel der Satzung zu wählen. Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidatenwahlliste die Vorgaben der Satzung, entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. (Bislang wurde die Delegierten-gesamtzahl aber noch nie in dieser Form überschritten.) Neumitglieder sind wahlberechtigt, sobald die offizielle NABU-Mitgliederliste sie als reguläres Mitglied ausweist. In Zweifelsfällen bitte kurz beim Vorstand melden.
Gewählte Delegierte sind danach für die Delegiertenversammlungen in 2018 und 2019 bestätigt. Sie erhalten entsprechend die Einladungen und Unterlagen für dieses Gremium. Die Kreisgruppen-Delegiertenversammlung 2018 findet Ende November 2018 statt. (Der Terminvorschlag Montag, der 26.11.2018 bedarf noch der Bestätigung.)
Zu TOP 3 Satzungsneufassung
In Anlehnung an die Mustersatzung des NABU Niedersachsen wird der Entwurf einer Satzungs-neufassung für die NABU Kreisgruppe Vechta e.V. vorgestellt und soll auch diskutiert werden.
Der NABU Niedersachsen sieht bekanntermaßen für die Gruppen als Regelfall Mitgliederversammlungen vor. Abweichend hierzu hatte die Kreisgruppen-Delegiertenversammlung 2017 ohne Gegenstimmen beschlossen, als höchstes Beschlussgremium weiterhin Delegiertenversammlungen beizubehalten. - Die Bundesvertreterversammlung 2017 hat aber inzwischen die Satzung des NABU Deutschland in einigen wichtigen Details so geändert, dass die entscheidungsrelevanten Bedenken, die uns noch 2017 veranlassten am „Gremium Delegiertenversammlung“ festzuhalten, inzwischen gegenstandslos sein könnten. Dieses war auch das vorläufige Stimmungsbild auf dem allgemeinen Kreisgruppentreffen am 23.08.2018 nach entsprechender Diskussion. Die Landesvertreterversammlung am 15.09.2018 hat inzwischen ebenfalls diese Satzungsneufassung des NABU Deutschland beschlossen, die künftig im Grundsatz von allen Untergliederungen zu übernehmen sein wird. Neue Sachstände rechtfertigen also ggf. auch eine neue Entscheidung von uns.
Details hierzu werden auf der Mitgliederversammlung mitgeteilt, um zu klären, ob vor diesem Hintergrund die anstehende Delegiertenversammlung 2018 nochmals neu zum Grundsatz Mitglieder- oder Delegiertenversammlung entscheiden soll, da dieses Konsequenzen für unsere Satzungsneufassung haben würde. Eine Dringlichkeit zur eigenen Satzungsneufassung steht weiterhin für die Beschluss-fassung in 2018. Eine Vorentscheidung auf unserer Mitgliederversammlung wäre ideal.
Seit August 2018 finden wieder alle 2 Monate Allgemeine Kreisgruppentreffen für alle Ortsgruppen oder Aktiven statt, sofern nicht besondere Versammlungen in Form von Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen durchgeführt werden. Die wechselnden Veranstaltungsorte sind hier nachzulesen oder beim Vorstand zu erfragen.