Zusätzliche Grundwasser-Förderung für das OOWV-Wasserwerk in Holdorf nicht umweltverträglich

NABU lehnt Erhöhungsantrag auf 5,5 Mio m³ ab - Trockenlegungsschäden an Biotopen und Bächen unübersehbar

Akut gefährdeter Quellsumpf im Fördergebiet mit mittelgroßem Bestand des Breitblättrigen Knabenkrauts - wohl das letzte vitale Vorkommen dieser Orchidee  im Kreis Vechta, Foto: Frye / NABU 2010
Akut gefährdeter Quellsumpf im Fördergebiet mit mittelgroßem Bestand des Breitblättrigen Knabenkrauts - wohl das letzte vitale Vorkommen dieser Orchidee im Kreis Vechta, Foto: Frye / NABU 2010

Im Rahmen einer NABU-Verbandsstellungnahme hat sich der Naturschutzbund (NABU) zum Antrag des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) positioniert, nachdem NABU-Aktive sich vorher eingehender die entmutigenden Trockenlegungsschäden im weiteren Umfeld des Wasserwerkes angesehen hatten. Der Wanderverband Niedersachsen e.V. schloss sich als ebenfalls anerkannter Naturschutzverband unserer Stellungnahme voll an.

Seit Jahren trockengelegt - bald Kiefernwald: das ehemalige Schlatt Rubbenpohl in Fladderlohausen, Foto: Frye / NABU 2011
Seit Jahren trockengelegt - bald Kiefernwald: das ehemalige Schlatt Rubbenpohl in Fladderlohausen, Foto: Frye / NABU 2011

Mehrere Bäche und fließende Gräben - früher ständig Wasser führend - fallen heute zunehmend oder ständig beim Erreichen des Grundwasserfördergebietes urplötzlich trocken. Altbaumbestände weisen weit verbreitet sichtbares Absterben auf. Mehrere Quellen, Gesetzlich Geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG) und Tümpel sind bereits verschwunden oder zeigen massive Trockenschäden usw.  Offensichtlich ist die derzeitige Fördermenge von 4,5 - 4,7 Mio m³ / Jahr bereits zuviel, obwohl die 2007 ausgelaufene Genehmigung des Landkreis bis 5 Mio   m³ / Jahr zugelassen hätte. Eine weitere Erhöhung um 17 % für eine Laufzeit von weiteren 30 Jahren ist daher nicht umweltverträglich, erläutert Ludger Frye vom NABU, zumal nicht in Zeiten des Klimawandels.  

Ganz trockengelegter § 30-Biotop: Röhricht- und Seggentümpel in Grandorf; Foto: Frye / NABU 2011
Ganz trockengelegter § 30-Biotop: Röhricht- und Seggentümpel in Grandorf; Foto: Frye / NABU 2011

Denn bei gezielten Nachsuchen des NABU wurden in den letzten Wochen eine Anzahl weiterer gefährdeter § 30-Biotope entdeckt, die bislang noch nicht behördlich bekannt waren. Deshalb kann auch das ohnhin einseitige und unzulängliche Ökologische Gutachten i. A. des OOWV deren Existenzgefährdung nicht hinreichend überprüft haben.

 

Ein erheblicher Mangel ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bislang überhaupt nicht angefertigt wurde! Und auch das Fehlen eines erforderlicher Pumpversuches (Stresstest) zur wissenschaftlichen Ermittlung der Ergiebigkeit bzw. der dann eintretenden künftigen Grundwasserabsenkung ist als weiterer eklatanter Mangel unterblieben.  

 

Bach ohne Wasser in Holdorf-Grandorf - verzweifelt zeigt Landwirt Heinrich Pöppelmann das Ausmaß der offensichtlichen Schäden; Foto: Frye / NABU 2011
Bach ohne Wasser in Holdorf-Grandorf - verzweifelt zeigt Landwirt Heinrich Pöppelmann das Ausmaß der offensichtlichen Schäden; Foto: Frye / NABU 2011

 

Aufgrund der eingetretenen Vorschäden seit Betrieb des Wasserwerkes 1968 fordert der NABU, dass nicht eine Erhöhung, sondern höchstens eine moderate Verringerung der zulässigen Fördermenge auf max. 4,5 m³ / Jahr  vielleicht noch gerade hinnehmbar und verträglich wäre. Auch wegen der grundsätzlichen Gefährdung des Wasserfördergebietes, welches als früherer Planungsfehler (!) heute von der extrem frequentierten, sogar im 6-spurigen Ausbau befindlichen Bundesautobahn A1 mittig durchzogen wird, unterliegt sie ständig erhöhten Gefahren, z. B. die einer schweren Gefahrgut-Havarie. Der NABU plädiert dringend zu einer Risikostreuung. Es sollten daher zügig Planungen zu einem zusätzlichen Wasserwerk in möglichst verträglicher Lage aufgenommen werden, um für diesen hoffentlich nie eintretenden worst-case besser gerüstet zu sein. Und auch die Bereiche Wassersparen und Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedürfen der eingehenderen Thematisierung.

 

 

Die ganze NABU-Verbandsstellungnahme zum OOWV-Antragsverfahren:

 

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Verbandsstellungnahme OOWV Holdorf 14.6.
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